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Starnberger Wasserschutzpolizei rettet erneut Bootsbesatzung aus Seenot
Im Rahmen ihrer Streifenfahrten an den Wochenenden führten die Beamten der Starnberger Wasserschutzpolizei am gestrigen Sonntag mehrere Übungsmanöver auf dem Starnberger See durch, unter anderem auch ein Mann-über-Mord-Manöver und das Fahren unter Radarbedingungen. Aus Übung wurde dabei schnell der Ernstfall, als die zweiköpfige Besatzung des blauen Polizeibootes gegen 17:30 Uhr mit ihrem Fernglas in der Starnberger Bucht ein kleines Beiboot ausmachte, das bereits voller Wasser gelaufen war. Der Wellengang war am Sonntag Nachmittag aufgrund immer wieder aufkommender Starkwinde verhältnismäßig hoch, das kleine außenbordmotorgetriebene Boot für diesen Seegang nicht geeignet.
Bis zum Eintreffen der Beamten am Unglücksort waren der 70jährige Bootsführer und sein fünfjähriger Enkelsohn bereits fernab des Ufers über Bord gegangen und trieben mit angelegten Schwimmwesten im See. Die Beamten konnten die beiden aus Starnberg stammenden Personen an Bord nehmen. Abgesehen von einer vollständigen Durchnässung und einem gehörigen Schrecken waren beide unverletzt geblieben, nicht zuletzt wegen der schnellen Hilfeleistung.
Während sich die Beamten bei einem ähnlichen Fall im Juni noch über Schaulustige ärgerten, die von einem Motorboot aus zusahen, bekamen sie am gestrigen Sonntag tatkräftige Unterstützung anderer Wassersportler: Der Inhalt des kleinen Beibootes sowie Teile der Bekleidung der Verunglückten trieben auf dem See in den Wellen auseinander. Während die Beamten das Beiboot in ihr Bootshaus schleppten, bargen die Besatzungen eines Segelbootes sowie eine Motorbootes und ein Ruderer die Habseligkeiten vollständig aus dem See.
Nach aufkommender Erleichterung über das Glück im Unglück mussten die Wasserschutzpolizisten aber auch noch ein ermahnendes Wort mit dem 70jährigen sprechen. Der verwendete Außenbordmotor war für den Betrieb auf dem Starnberger See nicht zugelassen und das Boot nicht gekennzeichnet. Die Beamten ermitteln daher wegen einer Ordnungswidrigkeit nach der Schifffahrtsordnung.
Polizei Starnberg | Bei uns veröffentlicht am 14.07.2014
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