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Zum Ende der Faschingszeit zieht die Polizei im Landkreis Starnberg Bilanz
Bei den gezielten Alkohol- und Drogenkontrollen während der Faschingszeit 2012 im Landkreis Starnberg wurde ein Rückgang bei den Alkoholdelikten und der Drogendelikte, im Vergleich zum Jahr 2011, festgestellt. Gleichzeitig ereigneten sich im Jahr 2012 fünf Verkehrsunfälle mit der Unfallursache Alkohol, gleichbleibend wie im Jahre 2011. Der Fasching 2012 war gut 2 Wochen kürzer als im Jahr 2011.
2012 wurden insgesamt 2.042 Fahrzeugführer kontrolliert (2011: 2.847). Bei 802 Fahrzeugführern wurde ein Alkotest durchgeführt (2011: 789) der bei 15 Fahrzeugführern zu einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr bzw. einer Ordnungswidrigkeit über 0,5 o/oo führte (2011: 27 Fahrzeugführer mit entsprechenden Anzeigen). Insgesamt wurden 9 Führerscheine sichergestellt (2011: 27), Blutentnahmen 2012: 9 (2011: 27). Im Faschingszeitraum 2012, vom 13.01.2012 mit 21.02.2012, ereigneten sich im Landkreis Starnberg insgesamt 5 Verkehrsunfälle mit der Unfallursache Alkohol. Bei diesen Verkehrsunfällen wurde eine Person verletzt (2011: 0). Vor Fahrtbeginn wurden 2012 insgesamt 4 Personen gebeten, ihr Fahrzeug stehen zu lassen, da der Alkotest bei der Kontrolle über 0,5 Promille anzeigte (2011: 2) und sie sonst mit einer Anzeige hätten rechnen müssen. Bei den durchgeführten Kontrollen wurden 2012 keine Fahrzeugführer beim Fahren unter Drogeneinfluss (Cannabisprodukte) festgestellt (2011: 3). Aufgrund der Ergebnisse 2012 ist festzustellen, dass es einen Rückgang der Alkoholdelikte gegeben hat. Leider konnten die alkoholbedingten Verkehrsunfälle nicht verringert werden. Der polizeiliche Rat daher ist nach wie vor, dass man nach dem Genuss von Alkohol sein Fahrzeug stehen lassen soll, denn die Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt reichen von Geldstrafen, Führerscheinentzug bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes. Die Ergebnisse zeigen allerdings auch, dass die entsprechenden Kontrollen wichtig sind und die Polizei im Landkreis Starnberg wird deshalb auch zukünftig weitere Kontrollen von Verkehrsteilnehmern durchführen.
Polizei Starnberg | Bei uns veröffentlicht am 22.02.2012
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