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Politische Teilhabe ermöglichen – JU Kreisverband Starnberg fordert Reform des Kommunalwahlgesetzes

Der Kreisverband der Junge Union (JU) Starnberg möchte gemeinsam mit dem Bezirksver-band Oberbayern auf der Landesversammlung der JU Bayern Beschlüsse zur Änderung eini-ger Gemeinde- und Landkreiswahlgesetze sowie anderer Kommunalgesetze herbeiführen.
Die wichtigste Forderung der JU Starnberg ist dabei die Abschaffung jeglicher Restriktionen des Dienstalters hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter bis zur Kommunalwahl 2014. „Es ist keinem Wähler vermittelbar, warum Minister und Abgeordnete ohne Altersbeschränkungen kandidieren dürfen, in der direktesten Form der Demokratie – der Kommunalwahl – der Gesetzgeber aber Altersrestriktionen durchsetzt. Die Wähler im Landkreis Starnberg und in allen Kommunen Bayerns sind mündige Bürger. Sie können und müssen selbstständig entscheiden, ob ein Kandidat ihre Interessen zukünftig richtig vertreten kann und brauchen dazu keine vom Gesetz gegebenen Eingrenzungen. Zudem verschieben sich die Lebensphasen immer weiter nach hinten. Außerdem: Bei Adenauer hat es doch auch gut funktioniert“, sagte Stephan Ebner, JU-Kreisvorsitzender heute in Starnberg.
Diese Forderung ist bereits als Antrag für den CSU-Parteitag am 07. und 08. Oktober eingereicht.
Geht es nach der JU Starnberg, so soll auch die Rückgabe eines ehrenamtlichen Mandats zukünftig ohne die Angabe eines Grundes möglich sein. Oftmals ist es ein großer Eingriff in die Privatsphäre von engagierten Bürgern und hält diese unter Umständen von der Ausübung eines Mandats ab.
Ebenso fordert die JU Starnberg die Angabe einer Begründung von Briefwahlanträgen zu streichen. Eine Überprüfung von Angaben eines Grundes für die Briefwahl ist unrealistisch. Zudem sollte zu Zeiten sinkender Wahlbeteiligung jegliche unnötige bürokratische Hürde für den Bürger ausgeschlossen werden, wenn er sich entschlossen hat an einer Wahl teil zu nehmen.
Zukünftig soll auch das Alter des Bewerbers zum Zeitpunkt der Wahl auf dem Stimmzettel angegeben werden. „Das Alter stellt für uns kein Qualitätskriterium dar. Allerdings erleichtert es dem Wähler bei der Zusammensetzung seines Gremiums auch auf eine gute Reprä-sentation aller Altersschichten zu achten“, erläuterte Ebner weiter.
Weiter soll auch ein Zweitwohnsitz ausreichend als Grundlage für eine Kandidatur sein. Dabei ist eine zweifache Wahlteilnahme selbstverständlich ausgeschlossen.
Vor allem für junge Menschen, die wegen Ausbildung oder Studium den Wohnort wechseln müssen, ist die Kandidatur in der Vergangenheit oft zu einem Problem geworden. Die JU Starnberg ist aber davon überzeugt, dass der Lebensmittelpunkt eines Menschen dort ist, wo er bereit ist sich ehrenamtlich als Mandatsträger zu engagieren. Andernfalls würde derjenige die damit verbundenen Verpflichtungen nicht freiwillig auf sich nehmen.

Ein weiterer Vorschlag ist die Abschaffung von Stichwahlen bei Landrats- sowie Bürgermeisterwahlen. Gewählt soll derjenige sein, der im ersten Wahlgang die einfache Mehrheit erhält. Landräte und erste Bürgermeister sollten sich grundsätzlich auf eine breite demokratische Legitimation stützen können, dies ist gerade bei Stichwahlen äußert fraglich. Die Erfahrung zeigt, dass häufig Kandidaten im ersten Wahlgang deutlich mehr Stimmen erhalten als bereits gewählte Kandidaten im zweiten Wahlgang. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die Wahlbeteiligung hierbei gewöhnlich erheblich geringer ist als im ersten Durchgang. Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum lediglich bei den Wahlen der Landräte und ersten Bürger-meister die einfache Mehrheit nicht ausreicht. Bei Bezirks-, Landtags- und Bundestagswahlen reicht die einfache Mehrheit, um den Stimm- bzw. Wahlkreis zu gewinnen. Dies stellt eine unnötige Verkomplizierung des Wahlrechts dar und führt lediglich zu Nachteilen für die Wähler, Gemeinde/Landkreisverwaltungen und Parteien. Der Wegfall der Stichwahl führt zudem zu einem geringeren Personal- und Kostenaufwand. Bei den Kommunalwahlen 2008 waren rund 300 Stichwahlen nötig. Hierbei mussten erneut freiwillige Wahlhelfer verpflichtet werden. Dies stellte nicht nur einen zusätzlichen finanziellen Aufwand für Kommunen und Parteien dar, gleichzeitig sank auch die Bereitschaft sich als Wahlhelfer zu engagieren.

JU Starnberg | Bei uns veröffentlicht am 06.10.2011 | Aktualisiert am 06.10.2011


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