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Baustellen falsch abgesichert - Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen

Mehrfach stellten Streifen der Polizeiinspektion Starnberg in der jüngeren Vergangenheit fest, dass Firmen Arbeiten im Verkehrsraum durchführen, diese aber entweder gar nicht angemeldet sind oder sich die Firmen nicht an die Vorgaben der Verkehrsbehörden halten.
Über einen solchen Fall berichteten wir bereits am 19.02.2020.
Auch im Lauf der letzten Tage mussten wieder verschiedene Baumaßnahmen beanstandet werden.
So sperrten Mitarbeiter einer Firma den Gehweg der „äußeren“ Leutstettener Straße, da sie mehrere Gerätschaften von der dortigen Baustelle auf den Lkw verladen mussten. Fußgänger konnten in dieser Zeit nicht passieren, sondern mussten auf die zeitweise stark befahrene Fahrbahn ausweichen. Auch in diesem Fall hätten sich die Verantwortlichen eine entsprechende Anordnung der Verkehrsbehörden einholen müssen, um eine Gefährdung der Fußgänger auszuschließen. Das eigenmächtige Handeln beschert dem Verantwortlichen nun ein Bußgeld. Alternativ wäre es möglich gewesen, den Lkw auf dem Baustellengelände zu beladen.
An gleicher Stelle war Ende der Gehweg deutlich verengt worden – man hatte den Bauzaun auf den Gehweg gestellt, um besser arbeiten zu können. An sich ist das nicht das große Problem. Jedoch wurde bei dieser Gelegenheit das Schild, das den Fahrradfahrern erlaubt, den Gehweg zu nutzen, entfernt und zur Seite gestellt. Nach einem deutlichen Hinweis der Stadt Starnberg wurde das Schild wieder sichtbar aufgestellt, der Gehweg ist nun zumindest wieder so breit, dass ihn Radfahrer und Fußgänger gemeinsam nutzen können.
Ein weiterer Fall, bei dem die Fußgänger mehr als notwendig eingeschränkt wurden, fiel heute auf der Gautinger Straße auf. Einer Firma, die dort Kabel verlegt, war aufgetragen worden, für die Fußgänger einen so genannten Notgehweg einzurichten, so dass diese gesichert an der Baustelle vorbeigeführt werden, ohne die Straße überqueren zu müssen. Hier haben sich die Verantwortlichen entschieden, den Gehweg zu sperren und die Fußgänger stattdessen auf die andere Straßenseite zu lotsen.
Auch hier zieht das eigenmächtige Handeln ein Bußgeld nach sich.
Eine Firma, die auf der Max-von-Dziembowski-Straße Baumpflegearbeiten durchführte, wird sich fragen lassen müssen, weshalb sie die Anordnung des Landratsamts nicht so umgesetzt hat wie vorgegeben. Da die Arbeiten im Bereich der beiden Kurven eine wechselseitige Regelung nicht zuließen, musste die Straße voll gesperrt werden, eine Umleitung sollte großräumig über die Westumfahrung und die B2 erfolgen.
Die Schilder, die im Ortsbereich Söcking auf die Sperre hinwiesen, waren jedoch so unauffällig aufgestellt, dass unter anderem der Fahrer eines Lkw von der Luitpoldstraße aus nach links in Richtung Starnberg fahren wollte. Als er schließlich vor der Vollsperrung stand entschloss er sich, nach rechts über die Straße „An der Bohle“ zu fahren, die für Lkw nicht ausgelegt und zudem nur für Anlieger freigegeben ist. Im Einmündungsbereich zum Alten Berg kam er wegen eines – korrekt – geparkten Pkw nicht mehr weiter und musste die Polizei zu Hilfe rufen. Den Halter konnten die Beamten zum Glück erreichen, nachdem er sein Auto davon gefahren hatte, konnte der Lkw weiterfahren.
Bei einer Überprüfung der Umleitungsstrecke konnten die Polizeibeamten dann noch feststellen, dass die Beschilderung aus der verkehrsrechtlichen Anordnung sehr phantasiereich umgesetzt war. Hätten die Autofahrer manches Schild so befolgt, wie es aufgestellt war, so wären sie beispielsweise in der Carolinenstraße gelandet oder links herum durch den Söckinger Kreisel gefahren. Offensichtlich waren die Schilder irgendwann ausgegangen – denn ob auch jeder Fahrer wusste, was es bedeutet, wenn ein Umleitungsschild einfach um 90° nach links verdreht aufgestellt wird, um zu verdeutlichen, dass man im nächsten Kreisverkehr „nach links“ abbiegen soll, sei mal dahingestellt.

Polizei Starnberg | Bei uns veröffentlicht am 26.02.2020


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