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Betrügerische Anrufer – Seniorinnen lassen sich jedoch nicht hinters Licht führen –

Mehrere Betrugsfälle beschäftigten die Beamten der Polizeiinspektion Starnberg am Freitagnachmittag.
Mit dem so genannten Bekannten- oder Enkeltrick versuchten es Anrufer im Lauf des Freitags bei zwei Starnbergerinnen. In beiden Fällen gab der Anrufer vor, nach einem Verkehrsunfall Geld zu benötigen, um den Schaden gleich zu bezahlen. Da er schuld sei, wolle er keine Polizei verständigen.
Zu der Masche der Betrüger gehört es, dass sie die Angerufenen zunächst im Unklaren lassen, wer anruft, und den Ball damit den Opfern zuspielen. Nachdem eine der Seniorinnen zunächst meinte, es sei der Sohn der Nachbarn, erkannte sie dann doch ziemlich schnell, dass es der wirkliche Nachbar war, der dringend Geld braucht, und legte gleich auf. Bei einer 80jährigen Starnbergerin meldete sich der Anrufer mit „Hallo Oma“, weshalb sie kurz fragte „Bist Du es, …?“. Auch hier bejahte der Anrufer und tischte ihr die Geschichte vom Verkehrsunfall auf. Was er nicht wusste: der Enkel ist gerade mal 13 Jahre alt. Das ließ dann sehr schnell Zweifel an der Echtheit des Anrufers aufkommen.
Beide Damen beendeten die Gespräche schlagartig.
Dass Betrüger aber nicht nur Senioren treffen und vielfältige Vorgehensweisen haben, zeigt der Fall einer 30jährigen aus Feldafing. Auch sie erhielt einen Anruf, der Anrufer überbrachte ihr die freudige Nachricht, dass sie in einem Gewinnspiel 28.000 Euro gewonnen habe. Damit sie den Gewinn erhalten kann, müsse sie Notar- und sonstige Verwaltungsgebühren in Höhe von 900 € auslegen. Hierzu solle sie Guthabenkarten erwerben. Auf diesen Karten sind Codes aufgebracht, mit denen es möglich ist, z.B. Internetkäufe zu zahlen. Die Feldafingerin kaufte schließlich so genannte „Steam-Cards“ und übermittelte dem Anrufer die entsprechenden Codes am Telefon. Erst als sie später einen erneuten Anruf erhielt, dass der Gewinn noch größer sei und deshalb höhere Kosten entstehen würden, schöpfte sie Verdacht.
Die Polizei rät deshalb, sich bei Anrufen nicht überrumpeln zu lassen und lieber einmal mehr kritisch nachzufragen. Seien Sie aufmerksam, wenn angebliche Bekannte oder Verwandte Sie am Telefon um Geld bitten, das sie so schnell wie möglich benötigen.
Betrüger sind außerdem äußerst dankbar, wenn Sie ihnen am Telefon Codes von Zahlungskarten überlassen, denn diese sind genauso flexibel einsetzbar wie Bargeld.
Auch bei Käufen über online-Marktplätze oder Internet-Kleinanzeigen sollte man nicht blind jedermann vertrauen.
Eine 19 Jahre alte Starnbergerin wollte sich in einem Kleinanzeigenportal eine Tasche kaufen und überwies 200 Euro, nachdem ihr die Verkäuferin ein angebliches Bild des Personalausweises geschickt hatte, um Ihre Authentizität zu untermauern. Wie sich nun herausstellte, wurde genau dieser Ausweis schon mehrfach für betrügerische Geschäfte verwendet, nachdem die tatsächliche Inhaberin dieses Bild unter einem Vorwand an eine andere Person geschickt hatte.
Auf die Tasche wartet die Starnbergerin noch heute. Sie nutzte zwar einen Zahlungsdienstleister, der mit Käuferschutz wirbt. Der Käuferschutz greift aber nur bei Zahlungen für Käufe, nicht aber, wenn man den Betrag an „Freunde und Familie“ überweist. Da sich die junge Dame auf die Bitte der Verkäuferin hin auf diese Zahlungsweise eingelassen hat – Verkäufer können sich so Gebühren sparen – wird sie das Geld wohl abschreiben dürfen.
Deshalb die Bitte der Polizei: seien Sie vorsichtig, wenn Sie gebeten werden, eine Kopie Ihres Ausweises an Unbekannte zu übersenden. Überlegen Sie genau, ob Sie sich auf Wünsche der Verkäufer einlassen, die Sie benachteiligen können. Ein vermeintliches Schnäppchen kann sich dann ganz schnell zum Gegenteil entwickeln.

Polizei Starnberg | Bei uns veröffentlicht am 10.03.2018


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