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Kontrolle fördert bestehendes Fahrverbot zu Tage - Anordnung zur Führerscheinabgabe ignoriert -

Eine routinemäßige Verkehrskontrolle brachte es ans Licht:

Ein 42 Jahre alter Starnberger nutzte seinen Landrover ungerührt weiter, obwohl ein rechtswirksames Fahrverbot besteht. Der Mann wurde am Samstagnachmittag von einer Streife der Starnberger Polizei in der Wittelsbacherstraße kontrolliert. Beim Datenabgleich stellte sich heraus, dass er bereits Mitte März seinen Führerschein wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes hätte abgeben müssen. Das Fahrverbot wurde aber dennoch wirksam – die einem „Ersttäter“ zustehende 4-Monats-Frist zur Abgabe konnte er nicht mehr in Anspruch nehmen. Das Fahrverbot trat er dann noch am selben Tage an, muss aber trotz bisheriger vierwöchiger Wirksamkeit einen weiteren Monat zu Fuß gehen, da die Dauer des Fahrverbots erst ab Abgabe des Führerscheins berechnet wird.

Unabhängig davon erwartet den Mann nun ein Strafverfahren wegen Fahrens trotz Fahrverbots, was weitere Monate ohne Führerschein nach sich ziehen dürfte.



Polizei Starnberg | Bei uns veröffentlicht am 17.04.2017


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