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Zum Ende der Faschingszeit zieht die Polizei im Landkreis Starnberg Bilanz

Bei den gezielten Alkohol- und Drogenkontrollen während der Faschingszeit 2017, vom 14.01.2017 mit 28.02.2017, im Landkreis Starnberg wurde eine Steigerung bei den Alkoholdelikten und der Drogendelikte, im Vergleich zum Jahr 2016, festgestellt. Gleichzeitig ereigneten sich in diesem Jahr drei Verkehrsunfälle mit der Unfallursache Alkohol, das sind 2 mehr als im Jahre 2016. Grund ist, neben den durchgeführten Kontrollen der einzelnen Polizeiinspektionen im Landkreis Starnberg, auch die rund 3 Wochen längere Faschingszeit in diesem Jahr.





2017 wurden insgesamt 1546 Fahrzeugführer kontrolliert (2016: 874). Bei 484 Fahrzeugführern wurde ein Alco-Test durchgeführt (2016: 254) der bei 11 Fahrzeugführern zu einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr bzw. einer Ordnungswidrigkeit über 0,5 o/oo führte (2016: 5 Anzeigen gegen Fahrzeugführer). Insgesamt wurden 4 Führerscheine sichergestellt (2016: 3), Blutentnahmen 2017: 7 (2016: 5)





Im Faschingszeitraum vom 14.01.2017 mit 28.02.2017 ereigneten sich im Landkreis Starnberg drei Verkehrsunfälle mit der Ursache Alkohol, dabei gab es eine verletzte Person, keine Tote, (2016: 1 Unfall, mit 0 Verletzten und 0 Toten).





Vor Fahrtbeginn wurden 2017 insgesamt 7 Personen (2016: 3) gebeten, ihr Fahrzeug stehen zu lassen, da der Alco-Test bei der Kontrolle über 0,5 Promille anzeigte und sie sonst mit einer Anzeige hätten rechnen müssen.





Bei den durchgeführten Kontrollen wurden 2017 zwei Fahrzeugführer beim Fahren unter Drogeneinfluss (Cannabisprodukte) festgestellt, 2016 war es einer.





Aufgrund der Ergebnisse 2017 ist leider festzustellen, dass trotz den angekündigten Kontrollen der Polizei die Alkohol- und Drogendelikte zugenommen haben. Der polizeiliche Rat daher ist nach wie vor, dass man nach dem Genuss von Alkohol sein Fahrzeug stehen lassen soll, denn die Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt reichen von Geldstrafen, Führerscheinentzug bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes.



Polizei Starnberg | Bei uns veröffentlicht am 01.03.2017


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