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Grillparty auf Vereinsgelände - 10 Personen angezeigt
Am Freitagnachmittag, gegen 17.00 Uhr wurde der Starnberger Polizei eine Grillfeier auf dem Gelände eines Wassersportvereins am Ufer des Starnberger Sees mitgeteilt, bei der bis zu 40 Personen teilnehmen sollen.
Beim Eintreffen der beiden Streifenwägen am Einsatzort konnte eine Gruppe von 10 Erwachsenen und drei Kindern angetroffen werden. Die Erwachsenen saßen lustig an einem großen Tisch, aßen gegrillte Speisen und tranken sowohl alkoholische, als auch antialkoholische Getränke. Neben der Tatsache, dass bei der Nahrungsaufnahme das Tragen eines Mundschutz sowieso nicht möglich ist, wurde auch der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 m, bei den Stuhl an Stuhl sitzenden Personen in keiner Weise eingehalten.
Nicht einmal als die Beamten vor Ort eintrafen unterbrachen die Beteiligten ihre kulinarischen Tätigkeiten. Einer der Beteiligten übergab den Polizisten schließlich eine Visitenkarte, auf der er sich als Rechtsanwalt zu erkennen gab.
Ein weiterer Mann erklärte auf Nachfrage, dass es sich bei der Menschenansammlung hier um eine große Patchworkfamilie handle würde, die erlaubter Weise gemeinsam feiern würde.
Auch die nächste Behauptung des Wirtes der Vereinsgaststätte, dass alle Personen gewerblich beim Herrichten des Vereinsrestaurants nur helfen würden und es sich daher um ein erlaubtes Geschäftsessen handeln würde, machte auf die Beamten keinen sehr glaubwürdigen Eindruck.
Aus diesem Grund wurde von allen anwesenden Personen die Personalien festgestellt, wobei sich herausstellte, dass diese in zehn verschiedenen Hausständen gemeldet sind.
So nachvollziehbar der Wunsch nach gemeinsamen Grillfeiern mit Freunden auch sei mag, ist ein solches Verhalten ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich schweren Herzens an die notwendigen Regeln halten.
Die Polizei wird stets mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl die Einhaltung der jeweils gültigen Regeln kontrollieren. Bei solchen massiven Verstößen und dem extrem uneinsichtigen Verhaltens wird jedoch auch unnachsichtig eingeschritten und die verantwortlichen 10 Personen zur Anzeige gebracht.
Es wird in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass das Betreten der Sporthäfen und Vereinsgelände lediglich zum Kranen oder Slippen von Booten, sowie zur Entnahme und zur Rückgabe von zwingend erforderlichen Sportgeräten genutzt werden darf. Alle weiteren Tätigkeiten und der Aufenthalt dort sind untersagt.
Polizei Starnberg | Bei uns veröffentlicht am 11.05.2020
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